Ernährungsberatung nach (§20 SGB V)
Die Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen die ihr Essverhalten verändern möchten und dient der Vorbeugung ernährungsbedingter Erkrankungen.
- Gesundheitsfördernde Ernährung
- Ernährung in der Schwangerschaft
- Ernährung in der Stillzeit
- Einführung Beikost und Übergang zur Familienkost
- gesundes Abnehmen (BMI von 25 - 30)
- Ernährung im Alter
- Vegetarismus
Hierfür ist keine ärztliche Verordnung nötig, max. 3 Beratungen
mit max. 75 € Beteiligung der Krankenkassen sind einmal pro Jahr möglich.